Allgemeine Geschäftsbedigungen
» 1.1 Vertragsanbahnung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Unternehmers Steven Casula durch den Auftraggeber zustande. Die Konzeptions- und Layoutleistungen von gradatio sind bereits kostenpflichtig. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder nach den generellen Preislisten von gradatio, soweit keine besondere Regelung im Angebot enthalten ist. Steven Casula räumt dem Auftraggeber die einfachen Nutzungsrechte zur Prüfung der Konzeption oder anderweitiger Leistungen ein. Sofern die Annahme des Angebots von dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Angebots angenommen wird, ist gradatio nicht mehr an das Angebot und die darin genannten Preise gebunden. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht oder nicht innerhalb dieses Zeitraums an, erlöschen die einfachen Nutzungsrechte. Alle Unterlagen und Daten sind an gradatio zurückzugeben oder zu löschen.
» 1.2 Mitwirkungspflichten/Rechtsübertragung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Ausführung des Auftrages mitzuwirken. Er hat insbesondere alle Daten, Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die an ihn zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenergebnisse zu prüfen und gegebenenfalls die Freigabe zu erklären. Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kommt gradatio mit der vereinbarten Leistung nicht in Verzug, wenn der Auftraggeber schriftlich unter Fristsetzung auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen wurde. Soweit der Auftraggeber die Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten an Steven Casula zur Vertragserfüllung überträgt, garantiert der Auftraggeber, dass er die Nutzungsrechte an diesen Schutzrechten hat und dass er befugt ist, diese Rechte – insbesondere die Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte an Steven Casula zu übertragen. Der Auftraggeber wird Steven Casula von allen Ansprüchen Dritter freihalten, die sich aus einer Verletzung von Schutzrechten aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung durch gradatio ergeben.
» 1.3 Auftragsstornierung
Sofern der Auftraggeber die Kündigung des Auftrags erklärt, hat er den entstandenen Aufwand, insbesondere Konzeptions- und Layoutleistungen, zu vergüten. Nach einer Druckfreigabe ist die Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Eine etwaige Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
» 1.4 Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen, insbesondere Layouts, Konzeptionen und Druckprodukte, stehen unter Eigentumsvorbehalt. Nutzungsrechte und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Steven Casula. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Steven Casula gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
» 1.5 Vergütung
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und sind zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer ohne Abzug zu zahlen. Sofern sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befindet, wird Steven Casula eine Mahnpauschale von Euro 5,00 pro Mahnung berechnen. Jegliche Änderungen, Zusätze und Sonderwünsche des Auftraggebers, die nicht vom Angebot erfasst sind, müssen gesondert vom Auftraggeber vergütet werden. Es gilt die aktuelle Preisliste von gradatio, sofern die Parteien keine besondere Vergütungsvereinbarung bezüglich dieser Aufträge des Auftraggebers getroffen haben.
» 1.6 Rechtsübertragung
Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, werden dem Auftraggeber die einfachen Nutzungsrechte übertragen. Die Leistungen dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart zu dem vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung und die Vervielfältigung, bedürfen der Zustimmung von gradatio. Dies gilt insbesondere für die wiederholte Nutzung, z. B. Neuauflage und Zusatz-Drucke, die mehrfache Nutzung, z. B. für andere Produkte, oder die erweiterte Nutzung.
» 1.7 Datenanforderung/Korrekturzeiten
Falls der Auftraggeber bereits ausgelieferte Daten erneut anfordert, z.B. durch Verlust des Datenmaterials, kann dies in Rechnung gestellt werden. Dasselbe gilt auch für den elektronischen Datenversand. Korrekturleistungen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
» 1.8 Freigabe
Die Freigabe hat schriftlich durch den Auftraggeber zu erfolgen. Steven Casula haftet nicht für Fehler, die bereits bei der Freigabeerklärung für den Auftraggeber erkennbar waren.
» 1.9 Mängelgewährleistung
Soweit die Leistung von Steven Casula mangelhaft ist, hat er das Recht, nach ihrer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Die Mangelhaftigkeit richtet sich insbesondere nach dem vom Auftraggeber angenommenen Angebot von gradatio. Steven Casula haftet nicht für Mängel, die durch die Bearbeitung oder Veränderung der Leistung durch den Auftraggeber entstehen. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche binnen eines Jahres nach Lieferung bzw. Abnahme. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahme gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts oder der speziellen Werberechtsgesetze verstößt. Steven Casula ist verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Leistungserbringung bekannt werden.
» 2.0 Rechtswahl/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehen, Kaiserslautern als Gerichtsstand vereinbart.
» 2.1 Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Klauseln unwirksam sind oder unwirksam werden sollten, so werden die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt.